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KANZLEI STÄHLE
Fachanwälte
für Arbeitsrecht
Wir vertreten Sie
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arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
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Tim
Stähle
Rechtsanwalt
Planungsrecht
z.B. zur Abwehr einer Hähnchenmastanlage
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Was bisher geschah:
Investoren stellten seit 2010 Untersuchungen zum
Standort an. Anfang 2013 stellten sie beim Landkreis
den Antrag auf Genehmigung zweier
Hähnchenmastanlagen in Gumtow, OT Heinzhof. Die
beiden GmbH´s wollen einen gemeinsamen Betrieb
führen.
Die
Gemeindeverwaltung Gumtow befasste sich im November
2012 erstmalig mit dem Vorhaben. Im Februar 2013
gründet sich die BI Gumtow gegen Tierfabrik. Im März
2013 beschließt die BI Einwendungen gegen die HMA zu
unterstützen. Im April 2013 beschließt die BI die
Sammlung von Unterschriften gegen das Vorhaben. Am
19.04.2013 findet eine große
Informationsveranstaltung der BI im Gemeindezentrum
in Demerthin statt. Es nehmen ca. 150 BürgerInnen
daran teil. Auch der Geschäftsführer der beiden
GmbHs, Herr Groenestege, ist aus den Niederlanden
angereist, des weiteren ist eine Vertreterin des
Ingenieurbüros, welches die
Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen hat (Ecocert)
anwesend. Auch Herr Strätker von der Fa. Agri Firm
nimmt an der Veranstaltung teil. Er vertritt die
hinter den beiden GmbHs stehenden
Investoreninteressen, wie er dies auch an anderen
Investitionsstandorten macht. In der Veranstaltung
machen Sachverständige auf die gesundheitlichen und
ökologischen Risiken aufmerksam. Erläutert werden
die Gefahren für Menschen, aber auch für Tiere in
der Umgebung. Wissenschaftler und anwesende
Veterinäre weisen die Teilnehmer darauf hin, dass
ohne den massenhaften Einsatz von Antibiotika trotz
der gegenteiligen Bekundungen von Herrn Strätker die
geplanten Masterfolge und die große Hähnchenzahl
nicht machbar ist. Ein Vertreter der bäuerlichen
Landwirtschaft weist auf die hinter derlei Fabriken
stehenden Interessen hin, die weder etwas mit
bäuerlicher Landwirtschaft noch mit den Interessen
der Verbraucher zu tun haben.
Im
April 2013 schreibt der Sprecher der BI, Herr
Adamaschek, einen Brief an den Landrat, mit welchem
er an die Vernunft der Genehmigungsbehörde
appelliert, derlei Agrarfabriken als das zu
behandeln, was sie sind, keine bäuerlichen
privilegierten Betriebe, sondern
Kapitalinvestitionen, die ohne Rücksicht auf ihre
Umgebung Gewinne abwerfen müssen.
Der
Sprecher der Bürgerinitiative Herr Adamaschek wandte
sich an den Landrat und appellierte an dessen
Vernunft. Er legte dar, dass eine Genehmigung weder
unter politischen, wirtschaftlichen noch
ökologischen Gesichtspunkten gerechtfertigt ist.
Am
02.06.2013 fand eine Fahrraddemonstration, Tour de
coq,
mit über 70 Teilnehmern statt. Bei der Kundgebung
waren es dann über 100, die gegen die
Hähnchenmastanlage protestierten.
Anfang Juni 2013 fand ein Gespräch der BI mit
Gemeindevertretern statt. Am 20.06.2013 stimmte die
Gemeindevertretung über einen städtebaulichen
Vertrag mit den Investoren ab und lehnte diesen ab.
Die Gemeinde verweigerte auch ihre Zustimmung
(förmlich: das Einvernehmen) zum Vorhaben (10 : 2,
bei einer Enthaltung).
Am
28.06.2013 war Einwendungsschluss. Eine Vielzahl von
BürgerInnen hatten Einwendungen gegen die
Hähnchenmastanlage bei der Gemeinde und der
Genehmigungsbehörde eingereicht. Bis zum
Erörterungstermin hatten 1.620 BürgerInnen an der
Unterschriftenaktion teilgenommen. Die Anhörung zu
den Einwendungen fand am 07. und 08.08.2013 im
Gemeindezentrum in Demerthin statt. Hierbei ging es
um die rechtlich bedeutsame Frage, warum ein Betrieb
der ausschließlich Hähnchen mästet und nur pro forma
einige landwirtschaftliche Flächen pachtet und diese
mit Hilfe von sog. Lohnbauern bewirtschaftet
privilegiert im Außenbereich bauen darf. Es ging um
den Freiraumverbund, das Dannenwalder Luch und das
Kolreper Luch an dessen schmalster Stelle mit der
Hähnchenmastanlage sich ein Riegel querlegt, es ging
um die Antibiotika und die Keimbelastung die eine
Gefahr für die Menschen und die Natur in der
Nachbarschaft des Betriebs darstellt. Auch ging es
darum, warum Schweinemastanlagen mit Filtern gegen
die gefährliche Keimbelastung ausgestattet werden,
Hähnchenmastanlagen aber nicht. Das LUGV (Landesamt
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz), die
Genehmigungsbehörde, war mit 11 Mitarbeitern
zugegen. Der Landkreis war mit weiteren 15
Mitarbeitern auf dem Erörterungstermin anwesend.
Daneben waren selbstverständlich die Antragssteller
und ihre Anwälte anwesend, Vertreter der Gemeinde
Gumtow und ein Teil der 300 Einwender, darunter der
BUND.
Das Protokoll zum
Erörterungstermin vom 07./08.08.2013 liegt seit dem
03.06.2014 vor (siehe Dokumente). Das LuGV, heute
LfU lehnte mit Bescheid vom 13.11.2014 die beiden
Anträge ab.
Die Begründung der Ablehnung stimmte zu einer
Vielzahl von Einzelpunkten mit der Kritik der BI an
dem Vorhaben überein. Gegen den ablehnenden Bescheid
hatten die Antragstellerinnen am 06.02.2015
Widerspruch eingelegt. Die beiden Widersprüche
wurden durch zwei Widerspruchsbescheide vom
29.08.2016 zurückgewiesen. Gründe für die
Zurückweisung waren im Wesentlichen, dass die beiden
Hähnchenmastanlagen, die im Grunde einen gemeinsamen
Betrieb darstellen, kein landwirtschaftlicher
Betrieb sind, sondern industrielle
Massentierhaltung. Als solche sind sie nicht
privilegiert im schützenswerten Luch ihren Betrieb
zu errichten. Auch widerspricht die geplante
Errichtung eines solch großen Betriebs dem
landschaftlich zu schützenden Freiraum der
Landschaftsplanung und wird von der
Widerspruchsbehörde auch unter
landschaftspflegerischen, naturschutzrechtlichen und
ästhetischen Aspekten beanstandet. Die Ablehnung ist
umfassend auf 39 Seiten gut begründet (siehe
Dokument, Widerspruchsbescheid vom 29.08.2016).
Nach mehreren gerichtlichen
Schreiben haben die Kläger wie folgt reagiert: Die
IRTOMA Geflügel GmbH hat ihre Klagebegründung
endlich vorgelegt und diese aber nicht wirklich mit
neuen Argumenten unterlegt, sondern es sich einfach
gemacht. Sie hat einfach nur auf die Begründung des
Widerspruchs verwiesen. D. h. echte neue Gründe nach
dem Widerspruchsbescheid, mit welchem die Behörde
bereits den Widerspruch zurückgewiesen hatte, wurden
gar nicht vorgebracht. Daher hat die Behörde
(Landesamt für Umwelt) sich auch nicht die Mühe
gemacht, im Detail auf die „Klagebegründung“
einzugehen.
Das Landesamt hatte aber in seinem Antrag zur
Klageabweisung vom 26. Oktober 2018 darauf
hingewiesen, dass das Verhältnis von Eigentums- zu
Pachtflächen sich gegenüber dem Zeitpunkt des
Erlasses des Widerspruchsbescheids noch weiterhin
nachteilig zu Lasten der Antragstellerin und
Klägerin verändert hatte. Auch wies das Landesamt
mit einigen Sätzen auf den Vorrang der
Freiraumplanung hin. En Detail ging aber das
Landesamt für Umwelt auf die schwache Begründung der
Klägerin gar nicht ein.
Da es sich um zwei Verfahren handelt, einmal der
IRTOMA Geflügel GmbH und der Gumtow Geflügel GmbH,
und die Gumtow Geflügel GmbH ihre Klage gar nicht
begründet hat, beschloss das Verwaltungsgericht
Potsdam durch Beschluss vom 28. August 2018, dass
die Klage als zurückgenommen gilt, weil die Klägerin
das Verfahren trotz der gerichtlichen Aufforderung
vom 20. Juni 2018 länger als zwei Monate nicht
betrieben hatte.
Damit hatte die Bürgerinitiative 2018 „zur Hälfte“
gewonnen. Nun hofften wir, dass das
Verwaltungsgericht auch noch die andere Hälfte in
unserem Sinne entscheiden wird.
Die zweite Hälfte gewann die Bürgerinitiative nach
erfolgter Klagerücknahme durch Beschluss des
Verwaltungsgerichts, der am 09.03.2021 erging
(Aktenzeichen VG 5 K 3897/16).
Der Eintrag aus dem Jahr 2017, einen
„Fairmastbetrieb“ errichten zu wollen, war
offensichtlich nicht ernst gemeint. Nach einer
Anhörung im Gemeinderat Gumtow passierte
diesbezüglich nichts weiter.
Am Samstag, den 21.05.2022 laden wir daher zu
unserer Abschlussfeier ein:
Wo? Im Gemeindesaal Demerthin (neben dem Schloss
Demerthin), Schulstraße 12, 16866 Gumtow mit
politischen und humorvollen Ansprachen, Essen, Bier,
Wein, Seltes und Saft sowie Tanz bis in die Puppen
bzw. Ställe.
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