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KANZLEI STÄHLE

Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wir vertreten Sie in Berlin und Brandenburg in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

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Tim Stähle

Rechtsanwalt
Planungsrecht

z.B. zur Abwehr einer Hähnchenmastanlage
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Was bisher geschah:

Investoren stellten seit 2010 Untersuchungen zum Standort an. Anfang 2013 stellten sie beim Landkreis den Antrag auf Genehmigung zweier Hähnchenmastanlagen in Gumtow, OT Heinzhof. Die beiden GmbH´s wollen einen gemeinsamen Betrieb führen.

Die Gemeindeverwaltung Gumtow befasste sich im November 2012 erstmalig mit dem Vorhaben. Im Februar 2013 gründet sich die BI Gumtow gegen Tierfabrik. Im März 2013 beschließt die BI Einwendungen gegen die HMA zu unterstützen. Im April 2013 beschließt die BI die Sammlung von Unterschriften gegen das Vorhaben. Am 19.04.2013 findet eine große Informationsveranstaltung der BI im Gemeindezentrum in Demerthin statt. Es nehmen ca. 150 BürgerInnen daran teil. Auch der Geschäftsführer der beiden GmbHs, Herr Groenestege, ist aus den Niederlanden angereist, des weiteren ist eine Vertreterin des Ingenieurbüros, welches die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen hat (Ecocert) anwesend. Auch Herr Strätker von der Fa. Agri Firm nimmt an der Veranstaltung teil. Er vertritt die hinter den beiden GmbHs stehenden Investoreninteressen, wie er dies auch an anderen Investitionsstandorten macht. In der Veranstaltung machen Sachverständige auf die gesundheitlichen und ökologischen Risiken aufmerksam. Erläutert werden die Gefahren für Menschen, aber auch für Tiere in der Umgebung. Wissenschaftler und anwesende Veterinäre weisen die Teilnehmer darauf hin, dass ohne den massenhaften Einsatz von Antibiotika trotz der gegenteiligen Bekundungen von Herrn Strätker die geplanten Masterfolge und die große Hähnchenzahl nicht machbar ist. Ein Vertreter der bäuerlichen Landwirtschaft weist auf die hinter derlei Fabriken stehenden Interessen hin, die weder etwas mit bäuerlicher Landwirtschaft noch mit den Interessen der Verbraucher zu tun haben.

Im April 2013 schreibt der Sprecher der BI, Herr Adamaschek, einen Brief an den Landrat, mit welchem er an die Vernunft der Genehmigungsbehörde appelliert, derlei Agrarfabriken als das zu behandeln, was sie sind, keine bäuerlichen privilegierten Betriebe, sondern Kapitalinvestitionen, die ohne Rücksicht auf ihre Umgebung Gewinne abwerfen müssen.

Der Sprecher der Bürgerinitiative Herr Adamaschek wandte sich an den Landrat und appellierte an dessen Vernunft. Er legte dar, dass eine Genehmigung weder unter politischen, wirtschaftlichen noch ökologischen Gesichtspunkten gerechtfertigt ist.

Am 02.06.2013 fand eine Fahrraddemonstration, Tour de coq, mit über 70 Teilnehmern statt. Bei der Kundgebung waren es dann über 100, die gegen die Hähnchenmastanlage protestierten.

Anfang Juni 2013 fand ein Gespräch der BI mit Gemeindevertretern statt. Am 20.06.2013 stimmte die Gemeindevertretung über einen städtebaulichen Vertrag mit den Investoren ab und lehnte diesen ab. Die Gemeinde verweigerte auch ihre Zustimmung (förmlich: das Einvernehmen) zum Vorhaben (10 : 2, bei einer Enthaltung).

Am 28.06.2013 war Einwendungsschluss. Eine Vielzahl von BürgerInnen hatten Einwendungen gegen die Hähnchenmastanlage bei der Gemeinde und der Genehmigungsbehörde eingereicht. Bis zum Erörterungstermin hatten 1.620 BürgerInnen an der Unterschriftenaktion teilgenommen. Die Anhörung zu den Einwendungen fand am 07. und 08.08.2013 im Gemeindezentrum in Demerthin statt. Hierbei ging es um die rechtlich bedeutsame Frage, warum ein Betrieb der ausschließlich Hähnchen mästet und nur pro forma einige landwirtschaftliche Flächen pachtet und diese mit Hilfe von sog. Lohnbauern bewirtschaftet privilegiert im Außenbereich bauen darf. Es ging um den Freiraumverbund, das Dannenwalder Luch und das Kolreper Luch an dessen schmalster Stelle mit der Hähnchenmastanlage sich ein Riegel querlegt, es ging um die Antibiotika und die Keimbelastung die eine Gefahr für die Menschen und die Natur in der Nachbarschaft des Betriebs darstellt. Auch ging es darum, warum Schweinemastanlagen mit Filtern gegen die gefährliche Keimbelastung ausgestattet werden, Hähnchenmastanlagen aber nicht. Das LUGV (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz), die Genehmigungsbehörde, war mit 11 Mitarbeitern zugegen. Der Landkreis war mit weiteren 15 Mitarbeitern auf dem Erörterungstermin anwesend. Daneben waren selbstverständlich die Antragssteller und ihre Anwälte anwesend, Vertreter der Gemeinde Gumtow und ein Teil der 300 Einwender, darunter der BUND.

Das Protokoll zum Erörterungstermin vom 07./08.08.2013 liegt seit dem 03.06.2014 vor (siehe Dokumente). Das LuGV, heute LfU lehnte mit Bescheid vom 13.11.2014 die beiden Anträge ab.

Die Begründung der Ablehnung stimmte zu einer Vielzahl von Einzelpunkten mit der Kritik der BI an dem Vorhaben überein. Gegen den ablehnenden Bescheid hatten die Antragstellerinnen am 06.02.2015 Widerspruch eingelegt. Die beiden Widersprüche wurden durch zwei Widerspruchsbescheide vom 29.08.2016 zurückgewiesen. Gründe für die Zurückweisung waren im Wesentlichen, dass die beiden Hähnchenmastanlagen, die im Grunde einen gemeinsamen Betrieb darstellen, kein landwirtschaftlicher Betrieb sind, sondern industrielle Massentierhaltung. Als solche sind sie nicht privilegiert im schützenswerten Luch ihren Betrieb zu errichten. Auch widerspricht die geplante Errichtung eines solch großen Betriebs dem landschaftlich zu schützenden Freiraum der Landschaftsplanung und wird von der Widerspruchsbehörde auch unter landschaftspflegerischen, naturschutzrechtlichen und ästhetischen Aspekten beanstandet. Die Ablehnung ist umfassend auf 39 Seiten gut begründet (siehe Dokument, Widerspruchsbescheid vom 29.08.2016). 
 

Nach mehreren gerichtlichen Schreiben haben die Kläger wie folgt reagiert: Die IRTOMA Geflügel GmbH hat ihre Klagebegründung endlich vorgelegt und diese aber nicht wirklich mit neuen Argumenten unterlegt, sondern es sich einfach gemacht. Sie hat einfach nur auf die Begründung des Widerspruchs verwiesen. D. h. echte neue Gründe nach dem Widerspruchsbescheid, mit welchem die Behörde bereits den Widerspruch zurückgewiesen hatte, wurden gar nicht vorgebracht. Daher hat die Behörde (Landesamt für Umwelt) sich auch nicht die Mühe gemacht, im Detail auf die „Klagebegründung“ einzugehen.

Das Landesamt hatte aber in seinem Antrag zur Klageabweisung vom 26. Oktober 2018 darauf hingewiesen, dass das Verhältnis von Eigentums- zu Pachtflächen sich gegenüber dem Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids noch weiterhin nachteilig zu Lasten der Antragstellerin und Klägerin verändert hatte. Auch wies das Landesamt mit einigen Sätzen auf den Vorrang der Freiraumplanung hin. En Detail ging aber das Landesamt für Umwelt auf die schwache Begründung der Klägerin gar nicht ein.

Da es sich um zwei Verfahren handelt, einmal der IRTOMA Geflügel GmbH und der Gumtow Geflügel GmbH, und die Gumtow Geflügel GmbH ihre Klage gar nicht begründet hat, beschloss das Verwaltungsgericht Potsdam durch Beschluss vom 28. August 2018, dass die Klage als zurückgenommen gilt, weil die Klägerin das Verfahren trotz der gerichtlichen Aufforderung vom 20. Juni 2018 länger als zwei Monate nicht betrieben hatte.

Damit hatte die Bürgerinitiative 2018 „zur Hälfte“ gewonnen. Nun hofften wir, dass das Verwaltungsgericht auch noch die andere Hälfte in unserem Sinne entscheiden wird.

Die zweite Hälfte gewann die Bürgerinitiative nach erfolgter Klagerücknahme durch Beschluss des Verwaltungsgerichts, der am 09.03.2021 erging (Aktenzeichen VG 5 K 3897/16).

Der Eintrag aus dem Jahr 2017, einen „Fairmastbetrieb“ errichten zu wollen, war offensichtlich nicht ernst gemeint. Nach einer Anhörung im Gemeinderat Gumtow passierte diesbezüglich nichts weiter.

Am Samstag, den 21.05.2022 laden wir daher zu unserer Abschlussfeier ein:
Wo? Im Gemeindesaal Demerthin (neben dem Schloss Demerthin), Schulstraße 12, 16866 Gumtow mit politischen und humorvollen Ansprachen, Essen, Bier, Wein, Seltes und Saft sowie Tanz bis in die Puppen bzw. Ställe.