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							Was bisher geschah: 
							
							Investoren stellten seit 2010 Untersuchungen zum 
							Standort an. Anfang 2013 stellten sie beim Landkreis 
							den Antrag auf Genehmigung zweier 
							Hähnchenmastanlagen in Gumtow, OT Heinzhof. Die 
							beiden GmbH´s wollen einen gemeinsamen Betrieb 
							führen. 
							
							Die 
							Gemeindeverwaltung Gumtow befasste sich im November 
							2012 erstmalig mit dem Vorhaben. Im Februar 2013 
							gründet sich die BI Gumtow gegen Tierfabrik. Im März 
							2013 beschließt die BI Einwendungen gegen die HMA zu 
							unterstützen. Im April 2013 beschließt die BI die 
							Sammlung von Unterschriften gegen das Vorhaben. Am 
							19.04.2013 findet eine große 
							Informationsveranstaltung der BI im Gemeindezentrum 
							in Demerthin statt. Es nehmen ca. 150 BürgerInnen 
							daran teil. Auch der Geschäftsführer der beiden 
							GmbHs, Herr Groenestege, ist aus den Niederlanden 
							angereist, des weiteren ist eine Vertreterin des 
							Ingenieurbüros, welches die 
							Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen hat (Ecocert) 
							anwesend. Auch Herr Strätker von der Fa. Agri Firm 
							nimmt an der Veranstaltung teil. Er vertritt die 
							hinter den beiden GmbHs stehenden 
							Investoreninteressen, wie er dies auch an anderen 
							Investitionsstandorten macht. In der Veranstaltung 
							machen Sachverständige auf die gesundheitlichen und 
							ökologischen Risiken aufmerksam. Erläutert werden 
							die Gefahren für Menschen, aber auch für Tiere in 
							der Umgebung. Wissenschaftler und anwesende 
							Veterinäre weisen die Teilnehmer darauf hin, dass 
							ohne den massenhaften Einsatz von Antibiotika trotz 
							der gegenteiligen Bekundungen von Herrn Strätker die 
							geplanten Masterfolge und die große Hähnchenzahl 
							nicht machbar ist. Ein Vertreter der bäuerlichen 
							Landwirtschaft weist auf die hinter derlei Fabriken 
							stehenden Interessen hin, die weder etwas mit 
							bäuerlicher Landwirtschaft noch mit den Interessen 
							der Verbraucher zu tun haben. 
							
							Im 
							April 2013 schreibt der Sprecher der BI, Herr 
							Adamaschek, einen Brief an den Landrat, mit welchem 
							er an die Vernunft der Genehmigungsbehörde 
							appelliert, derlei Agrarfabriken als das zu 
							behandeln, was sie sind, keine bäuerlichen 
							privilegierten Betriebe, sondern 
							Kapitalinvestitionen, die ohne Rücksicht auf ihre 
							Umgebung Gewinne abwerfen müssen. 
							
							Der 
							Sprecher der Bürgerinitiative Herr Adamaschek wandte 
							sich an den Landrat und appellierte an dessen 
							Vernunft. Er legte dar, dass eine Genehmigung weder 
							unter politischen, wirtschaftlichen noch 
							ökologischen Gesichtspunkten gerechtfertigt ist. 
							
							Am 
							02.06.2013 fand eine Fahrraddemonstration, Tour de
							
							
							coq, 
							mit über 70 Teilnehmern statt. Bei der Kundgebung 
							waren es dann über 100, die gegen die 
							Hähnchenmastanlage protestierten. 
							
							Anfang Juni 2013 fand ein Gespräch der BI mit 
							Gemeindevertretern statt. Am 20.06.2013 stimmte die 
							Gemeindevertretung über einen städtebaulichen 
							Vertrag mit den Investoren ab und lehnte diesen ab. 
							Die Gemeinde verweigerte auch ihre Zustimmung 
							(förmlich: das Einvernehmen) zum Vorhaben (10 : 2, 
							bei einer Enthaltung). 
							
							Am 
							28.06.2013 war Einwendungsschluss. Eine Vielzahl von 
							BürgerInnen hatten Einwendungen gegen die 
							Hähnchenmastanlage bei der Gemeinde und der 
							Genehmigungsbehörde eingereicht. Bis zum 
							Erörterungstermin hatten 1.620 BürgerInnen an der 
							Unterschriftenaktion teilgenommen. Die Anhörung zu 
							den Einwendungen fand am 07. und 08.08.2013 im 
							Gemeindezentrum in Demerthin statt. Hierbei ging es 
							um die rechtlich bedeutsame Frage, warum ein Betrieb 
							der ausschließlich Hähnchen mästet und nur pro forma 
							einige landwirtschaftliche Flächen pachtet und diese 
							mit Hilfe von sog. Lohnbauern bewirtschaftet 
							privilegiert im Außenbereich bauen darf. Es ging um 
							den Freiraumverbund, das Dannenwalder Luch und das 
							Kolreper Luch an dessen schmalster Stelle mit der 
							Hähnchenmastanlage sich ein Riegel querlegt, es ging 
							um die Antibiotika und die Keimbelastung die eine 
							Gefahr für die Menschen und die Natur in der 
							Nachbarschaft des Betriebs darstellt. Auch ging es 
							darum, warum Schweinemastanlagen mit Filtern gegen 
							die gefährliche Keimbelastung ausgestattet werden, 
							Hähnchenmastanlagen aber nicht. Das LUGV (Landesamt 
							für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz), die 
							Genehmigungsbehörde, war mit 11 Mitarbeitern 
							zugegen. Der Landkreis war mit weiteren 15 
							Mitarbeitern auf dem Erörterungstermin anwesend. 
							Daneben waren selbstverständlich die Antragssteller 
							und ihre Anwälte anwesend, Vertreter der Gemeinde 
							Gumtow und ein Teil der 300 Einwender, darunter der 
							BUND. 
							Das Protokoll zum 
							Erörterungstermin vom 07./08.08.2013 liegt seit dem 
							03.06.2014 vor (siehe Dokumente). Das LuGV, heute 
							LfU lehnte mit Bescheid vom 13.11.2014 die beiden 
							Anträge ab.  
							 
							Die Begründung der Ablehnung stimmte zu einer 
							Vielzahl von Einzelpunkten mit der Kritik der BI an 
							dem Vorhaben überein. Gegen den ablehnenden Bescheid 
							hatten die Antragstellerinnen am 06.02.2015 
							Widerspruch eingelegt. Die beiden Widersprüche 
							wurden durch zwei Widerspruchsbescheide vom 
							29.08.2016 zurückgewiesen. Gründe für die 
							Zurückweisung waren im Wesentlichen, dass die beiden 
							Hähnchenmastanlagen, die im Grunde einen gemeinsamen 
							Betrieb darstellen, kein landwirtschaftlicher 
							Betrieb sind, sondern industrielle 
							Massentierhaltung. Als solche sind sie nicht 
							privilegiert im schützenswerten Luch ihren Betrieb 
							zu errichten. Auch widerspricht die geplante 
							Errichtung eines solch großen Betriebs dem 
							landschaftlich zu schützenden Freiraum der 
							Landschaftsplanung und wird von der 
							Widerspruchsbehörde auch unter 
							landschaftspflegerischen, naturschutzrechtlichen und 
							ästhetischen Aspekten beanstandet. Die Ablehnung ist 
							umfassend auf 39 Seiten gut begründet (siehe 
							Dokument, Widerspruchsbescheid vom 29.08.2016).   
							  
							Nach mehreren gerichtlichen 
							Schreiben haben die Kläger wie folgt reagiert: Die 
							IRTOMA Geflügel GmbH hat ihre Klagebegründung 
							endlich vorgelegt und diese aber nicht wirklich mit 
							neuen Argumenten unterlegt, sondern es sich einfach 
							gemacht. Sie hat einfach nur auf die Begründung des 
							Widerspruchs verwiesen. D. h. echte neue Gründe nach 
							dem Widerspruchsbescheid, mit welchem die Behörde 
							bereits den Widerspruch zurückgewiesen hatte, wurden 
							gar nicht vorgebracht. Daher hat die Behörde 
							(Landesamt für Umwelt) sich auch nicht die Mühe 
							gemacht, im Detail auf die „Klagebegründung“ 
							einzugehen. 
							 
							Das Landesamt hatte aber in seinem Antrag zur 
							Klageabweisung vom 26. Oktober 2018 darauf 
							hingewiesen, dass das Verhältnis von Eigentums- zu 
							Pachtflächen sich gegenüber dem Zeitpunkt des 
							Erlasses des Widerspruchsbescheids noch weiterhin 
							nachteilig zu Lasten der Antragstellerin und 
							Klägerin verändert hatte. Auch wies das Landesamt 
							mit einigen Sätzen auf den Vorrang der 
							Freiraumplanung hin. En Detail ging aber das 
							Landesamt für Umwelt auf die schwache Begründung der 
							Klägerin gar nicht ein. 
							 
							Da es sich um zwei Verfahren handelt, einmal der 
							IRTOMA Geflügel GmbH und der Gumtow Geflügel GmbH, 
							und die Gumtow Geflügel GmbH ihre Klage gar nicht 
							begründet hat, beschloss das Verwaltungsgericht 
							Potsdam durch Beschluss vom 28. August 2018, dass 
							die Klage als zurückgenommen gilt, weil die Klägerin 
							das Verfahren trotz der gerichtlichen Aufforderung 
							vom 20. Juni 2018 länger als zwei Monate nicht 
							betrieben hatte. 
							 
							Damit hatte die Bürgerinitiative 2018 „zur Hälfte“ 
							gewonnen. Nun hofften wir, dass das 
							Verwaltungsgericht auch noch die andere Hälfte in 
							unserem Sinne entscheiden wird. 
							 
							Die zweite Hälfte gewann die Bürgerinitiative nach 
							erfolgter Klagerücknahme durch Beschluss des 
							Verwaltungsgerichts, der am 09.03.2021 erging 
							(Aktenzeichen VG 5 K 3897/16).  
							 
							Der Eintrag aus dem Jahr 2017, einen 
							„Fairmastbetrieb“ errichten zu wollen, war 
							offensichtlich nicht ernst gemeint. Nach einer 
							Anhörung im Gemeinderat Gumtow passierte 
							diesbezüglich nichts weiter. 
							 
							Am Samstag, den 21.05.2022 laden wir daher zu 
							unserer Abschlussfeier ein:  
							Wo? Im Gemeindesaal Demerthin (neben dem Schloss 
							Demerthin), Schulstraße 12, 16866 Gumtow mit 
							politischen und humorvollen Ansprachen, Essen, Bier, 
							Wein, Seltes und Saft sowie Tanz bis in die Puppen 
							bzw. Ställe.  
							 
							 
							 
							 
							 
							 
							 
							 
							 
							 
							 
							 
							 
							 
							 
							 
							 
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